Hier finden Sie die E-Learninginhalte für die Ausbildungen zum/zur RettungssanitäterIn, NotfallsanitäterIn und in den allgemeinen Notfallkompetenzen.
In diesem Kursbereich findet ihr die notwendigen Unterlagen für unseren Rettungssanitäter als Intensivkurs (werktags von Montag bis Freitag).
In diesem Kursbereich findet ihr die notwendigen Unterlagen für unseren Rettungssanitäter als Intensivkurs (werktags von Montag bis Freitag).
In diesem Kursbereich findet ihr die notwendigen Unterlagen zur Vorbereitung auf den NFS Einstiegstest.
Ausbildung gemäß SanG BGBL. 30/2002 § 39
Ausbildung gemäß SanG BGBL. 30/2002 § 40
Voraussetzung für die berufsmäßige Ausübung von Tätigkeiten des Sanitäters ist neben einer entsprechenden Ausbildung gemäß §§ 32 bis 42 zusätzlich die erfolgreiche Absolvierung des Berufsmoduls.
Sanitäter – früher eine Mischung aus Kraftfahrer, Träger und medizinischem Hilfspersonal. Die Verabschiedung des neuen Sanitätergesetzes Ende 2001
hat hier gravierende Änderungen gebracht und seither kann man berechtigt von einem eigenen Beruf und einem Berufsbild sprechen. Einen wesentlichen Aspekt stellt die neue und standardisierte Ausbildung dar. Zur berufsmäßigen Ausübung muss seither jeder Sanitäter das „Berufsmodul“ im Ausmaß von 40 Stunden besuchen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der Lesbarkeit nicht beide Formen angeführt sind.
Ausbildung zum Erwerb einer Lenkberechtigung beim Samariterbund von Fahrzeugen bis 5,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht im Rahmen des Rettungs- und Krankentransporte sowie der Katastrophenhilfe.
Voraussetzungen:
- aktive Mitgliedschaft beim Samariterbund
- Vollendetes 21. Lebensjahr
- KEIN Probeführerschein